#35 Freiwillig in die 2. Säule einzahlen: Lohnt sich das?
In der Schweiz zahlen Erwerbstätige zusammen mit ihrem Arbeitgeber Beiträge in die Pensionskasse ein. Diese Beiträge sind entscheidend für die Altersvorsorge und sollen den Lebensstandard im Alter sichern. Was aber, wenn während der beruflichen Laufbahn Beitragslücken entstehen?
Durch freiwillige Einkäufe in die Pensionskasse lassen sich Beitragslücken schliessen und gleichzeitig Steuern sparen. Solche Lücken können beispielsweise durch ein Studium, eine Babypause oder eine Weltreise entstehen. Eine Vorsorgelücke tritt jedoch auch häufig dann auf, wenn während der Karriere das Einkommen steigt. Denn mit höherem Lohn erhöhen sich auch die Beiträge zur Pensionskasse, und rückwirkende Einkäufe können diese Differenz ausgleichen.
Auf den ersten Blick erscheint es widersprüchlich, dass ein höheres Einkommen eine Lücke erzeugt. Doch dies ist leicht erklärt: Die erste und zweite Säule der Altersvorsorge garantieren nach der Pensionierung in der Regel rund 60 Prozent des letzten Bruttoeinkommens in Form einer Rente. Liegt die Rente darunter, entsteht eine Vorsorgelücke. In der Praxis reichen diese 60 Prozent oft nicht aus – Experten rechnen eher mit 80 Prozent, um den Lebensstandard zu erhalten. Aus diesem Grund gewinnt die freie Vorsorge auch immer mehr an Bedeutung.
Die Höhe der Beitragslücke sowie des maximalen Einkaufspotentials können Sie dem jährlich ausgestellten Vorsorgeausweis Ihrer Pensionskasse entnehmen. Sollten Sie zusätzlich über ein Freizügigkeitskonto verfügen oder Vorbezüge für Wohneigentum getätigt haben, müssen Sie diese Beträge vor einem Einkauf in die Pensionskasse abziehen.
Steuerliche Aspekte der freiwilligen Einkäufe
Ein wesentlicher Vorteil freiwilliger Einkäufe in die Pensionskasse ist die Möglichkeit, von Steuererleichterungen zu profitieren. Der Betrag kann im Jahr der Einzahlung vom Einkommen abgezogen werden und reduziert somit die Einkommenssteuer. Wie bei der Säule 3a ist auch der Kapitalbezug aus der 2. Säule später steuerbar. Es fällt eine Kapitalleistungssteuer an, deren Höhe je nach Kanton variiert. Es empfiehlt sich deshalb zu prüfen, ob die heutige Steuerentlastung höher ist als die spätere Steuerbelastung beim Kapitalbezug. Sollten Sie sich für die Rentenvariante entscheiden, wird die Pension als normales Einkommen besteuert.
Aufgrund der Steuerprogression kann es sich lohnen, den Einkauf auf mehrere Jahre zu verteilen, anstatt den gesamten Betrag auf einmal einzuzahlen. Dadurch kann die Progression gebrochen werden. Wie bei der Säule 3a ist das in der Pensionskasse angesparte Kapital von der Vermögenssteuer befreit.
Beachten Sie jedoch: Der Gesetzgeber hat für den Kapitalbezug eine dreijährige Sperrfrist nach dem letzten Einkauf eingeführt. Dies soll verhindern, dass Einkäufe kurz vor der Pensionierung zur Steueroptimierung genutzt werden. Wird diese Frist nicht eingehalten, betrachtet das Steueramt dies als Steuerumgehung und fordert die Steuerersparnis rückwirkend zurück.
Was ist nun aber besser: PK-Einkauf, 3. Säule oder freies Investieren?
Gemäss einer Studie der ZKB-Swisscanto liegt die durchschnittliche Verzinsung der Pensionskassen bei 2.44 Prozent. Dies ist deutlich weniger als die langfristig zu erwartende Rendite eines wachstumsorientierten Aktienportfolios, die zwischen 5 und 7 Prozent liegt. Diese Diskrepanz überrascht nicht, da Pensionskassen aufgrund ihrer Struktur nicht allein auf die langfristigen Anlageinteressen der Versicherten ausgerichtet sind – sie müssen auch die laufenden Rentenzahlungen sicherstellen.
Zudem unterliegt die zweite Säule politischem Einfluss. So legt der Bundesrat die Mindestverzinsung des obligatorischen Vorsorgekapitals (Löhne zwischen der Eintrittsschwelle und dem oberen Grenzbetrag, dem BVG-Maximum) fest. Wer mehr als das BVG-Maximum, also CHF 88’200 verdient, zahlt auch in den überobligatorischen Teil der Pensionskasse ein. Erfolgreiche Anlageergebnisse im überobligatorischen Bereich können dazu verwendet werden, den obligatorischen Teil zu subventionieren, was zu einer Umverteilung von Jung zu Alt und von Gutverdienern zu Geringverdienern führt.
Diese politisch motivierte Umverteilung entfällt bei der freien Vermögensverwaltung und der dritten Säule. Hier gehört das angesparte Vermögen Ihnen, und Sie können es frei investieren. Allerdings gibt es bei der Säule 3a eine steuerlich abzugsfähige Obergrenze: Ab 2025 liegt diese bei CHF 7'258 für Angestellte und CHF 36'288 für Selbstständigerwerbende.
Ihre individuelle Strategie zur Altersvorsorge
Historisch betrachtet lag die Verzinsung des Pensionskassenkapitals deutlich unter der Nettorendite eines global diversifizierten Aktienportfolios. Die Rendite eines freiwilligen Einkaufs in die Pensionskasse resultiert vor allem aus der Steuerersparnis beim Einkauf. Je kürzer die Einlagen in der Pensionskasse gebunden sind, desto höher fällt die rechnerische jährliche Rendite aus. In den Jahren vor der Pensionierung ist das steuerbare Einkommen in der Regel am höchsten, weshalb sich Einkäufe aufgrund der Steuerprogression besonders lohnen.
Finanzplaner empfehlen, einen Einkauf in die Pensionskasse dann in Betracht zu ziehen, wenn die Pensionierung absehbar ist, die Beiträge steuerlich optimal verteilt werden können und der Steuereffekt beträchtlich ist. Da jeder Fall individuell zu bewerten ist, kann die Konsultation eines unabhängigen Finanzplaners oder Steuerberaters sinnvoll sein. Achten Sie dabei darauf, dass der Berater unabhängig von Banken und Vermögensverwaltern agiert und keine Vermittlungsprovisionen erhält.
Wie legen Sie Ihr Kapital für das Alter an? Schreiben Sie mir eine Nachricht mit Ihren Gedanken und Fragen.
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