#33 Quellensteuerbefreite Indexfonds in der 3. Säule
Obwohl wir bei True Wealth in der 3. Säule keine eigenen Verwaltungskosten verrechnen, ist jede Anlage mit externen Kosten verbunden. Um diese für unsere Kundinnen und Kunden möglichst gering zu halten, setzen wir auf quellensteuerbefreite Indexfonds.
Verrechnungssteuer in der Schweiz
Wenn ein Unternehmen Dividenden ausschüttet, müssen die Kapitalgewinne zum persönlichen Einkommenssteuersatz versteuert werden. Um sicherzustellen, dass diese Einkünfte ordnungsgemäss deklariert werden, erhebt der Staat eine Verrechnungssteuer in Höhe von 35 Prozent. Diese wird direkt von Banken und Finanzinstituten einbehalten und an den Staat abgeführt. Sobald die Erträge in der Steuererklärung deklariert werden, erhält der Steuerpflichtige die Verrechnungssteuer zurück und die Ausschüttungen werden zusammen mit dem übrigen Einkommen besteuert.
Quellensteuer bei ausländischen Anlagen
Bei ausländischen Anlageinstrumenten funktioniert dies ähnlich, wobei hier die Quellensteuer zum Tragen kommt. Diese kann gegebenenfalls mit dem Formular DA-1 teilweise zurückgefordert werden. Die genauen Rückforderungsmöglichkeiten hängen jedoch vom jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und dem betreffenden Land ab. Bei Dividenden von US-Gesellschaften beträgt die Quellensteuer beispielsweise 30 Prozent. Aber auch das Fondsdomizil spielt eine wichtige Rolle. Kauft man beispielsweise einen Anlagefonds mit US-Unternehmen und das Fondsdomizil liegt in Irland, bezahlt man als Schweizer Anleger nur noch 15 Prozent Quellensteuern.
Steuerliche Behandlung der Vorsorgegelder
Wie sieht dies nun in Bezug auf Vorsorgegelder aus? Bei Schweizer Anlagen wird die Verrechnungssteuer direkt vom Fondsanbieter an den Bund abgeführt und von der Vorsorgestiftung bei der Steuerverwaltung zurückgefordert. Unter dem Strich zahlen Sie als Anlegerin oder Anleger also keine Steuern. Erst wenn Sie das Geld vor der Pensionierung beziehen, wird die Kapitalbezugssteuer fällig.
Bei ausländischen Anlagen gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder man investiert in normale, für jedermann zugängliche Fonds, bei denen die Quellensteuer wie oben beschrieben abgezogen wird, oder man nutzt spezielle Fondsklassen, die nur für Pensionskassen und Vorsorgestiftungen zugänglich sind. Letztere sind im Falle der USA von der US-Quellensteuer befreit, da gemäss Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und den USA Gelder der Pensionskasse und der Säule 3a von der Quellensteuer auf laufenden Erträgen befreit sind.
Der Vorteil von quellensteuerbefreiten Indexfonds
Warum stellt diese Steuerbefreiung einen Vorteil dar? Ganz einfach: Da keine Quellensteuer abgezogen wird, können die Dividenden direkt reinvestiert werden. Dies verstärkt den Zinseszinseffekt und kann Ihre Rendite langfristig steigern. Bei True Wealth legen wir deshalb bei der Auswahl der Anlageinstrumente für die Säule 3a grossen Wert auf Steuereffizienz. So setzen wir in der Säule 3a gezielt quellensteuerbefreite Indexfonds ein, um für unsere Kundinnen und Kunden das bestmögliche Ergebnis zu erzielen. Bei diesen entfällt die bereits reduzierte Quellensteuer von 15 Prozent auf Dividenden von US-Aktien. Und auch bei globalen Immobilienaktien wird die Quellensteuer weiter reduziert.
War Ihnen diese Thematik bekannt? Wussten Sie, dass es quellensteuerbefreite Fonds für die Säule 3a gibt? Schreiben Sie mir eine Nachricht.
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