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Wie hoch ist der Mindestbetrag für spätere Einzahlungen?

Nachdem Sie den Mindestbetrag von CHF 8’500 für die Verwaltung Ihres freien Vermögens (bzw. den Mindestbetrag von CHF 1'000 für Ihre Säule 3a oder das Kinderportfolio) einbezahlt haben, gibt es keinen Mindestbetrag für weitere Einzahlungen.

Falls Sie jedoch kleinere Beträge unter ca. CHF 200 zur Anlage Ihres freien Vermögens einzahlen, können wir Ihre Einlagen als Liquidität halten, bis der Betrag für den Kauf weiterer ganzer Anteile der Anlageinstrumente (ETF) ausreicht.

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