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Wie hoch ist der Mindestbetrag für weitere Einzahlungen?

Nachdem Sie den Mindestbetrag von CHF 8’500 für die Verwaltung Ihres freien Vermögens (oder den Mindestbetrag von CHF 1'000 für Ihre Säule 3a) eingezahlt haben, gibt es grundsätzlich keinen Mindestbetrag für weitere Einzahlungen. Falls Sie jedoch sehr kleine Beträge unter ca. CHF 200 zur Anlage in Ihr freies Vermögen einzahlen, kann es sein, dass wir Ihre Einlagen als Liquidität halten, bis der Betrag für den Kauf weiterer Anteile der Anlageinstrumente (ETF) ausreicht.

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