Kann ich die Vermögensverwaltungsgebühr bei der Steuererklärung geltend machen?
In der Regel können die Depotgebühren und die Gebühren für die Erstellung des Steuerverzeichnisses (bei True Wealth kostenlos) bei der Steuererklärung in Abzug gebracht werden.
Die Vermögensverwaltungsgebühr von True Wealth umfasst neben der Kontoführung auch die Transaktionskosten sowie die Gebühren für Ein- und Auszahlungen, die in der Regel nicht abzugsfähig sind. In den meisten Kantonen kann jedoch ein Pauschalabzug von 1 bis 3 Promille des verwalteten Vermögens geltend gemacht werden, wobei je nach kantonaler Steuerbehörde Obergrenzen gelten. Bitte konsultieren Sie die offizielle Wegleitung zur Steuererklärung, um zu erfahren, wie Sie in Ihrem Wohnkanton vom Pauschalabzug profitieren können.
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