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Ist mein Vermögen konkursgeschützt?

Im Falle eines Konkurses der True Wealth AG verbleiben Ihre Anlagen bei der kontoführenden Bank, bis Sie dieser den Auftrag zur Auflösung Ihres Kontos und Depots erteilen oder den Vermögensverwaltungsauftrag einem anderen Vermögensverwalter übertragen. Ihre Wertschriften werden bei der kontoführenden Bank als Sondervermögen verbucht, d.h. sie fallen im hypothetischen Fall eines Konkurses der kontoführenden Bank nicht in die Konkursmasse der Bank, sondern bleiben Ihr Eigentum. Lediglich der Bargeldbestand würde in die Konkursmasse der Bank fallen. Für die ersten 100'000 Franken Ihres Bargeldguthabens greift dann die Einlagensicherung.

Für die Bareinlagen bei unserer Depotbank, der Basellandschaftlichen Kantonalbank (BLKB), gilt zudem die unbeschränkte Staatsgarantie, d.h. der Kanton Basel-Landschaft haftet im hypothetischen Konkursfall für die Einlagen bei der BLKB. Dies gilt auch für die Bareinlagen der Säule 3a, die über die Basellandschaftliche Kantonalbank bei der Vorsorgestiftung 3a Digital deponiert sind.

Bei einem systemischen Konkurs mehrerer Banken gleichzeitig kann die Einlagensicherung jedoch an ihre Grenzen stossen. Aus diesem Grund enthalten unsere Portfoliovorschläge in der Regel nur eine geringe Bargeldquote (1-2%), die wir aus portfoliotechnischen Gründen benötigen. Für risikoaverse Anleger verwenden wir neben den staatsgarantierten Sichteinlagen bei der BLKB den ETF auf kurzlaufende Schweizer Bundesobligationen («Eidgenossen»).

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