Welche Sorgfaltspflichten gelten für True Wealth?
Finanzdienstleister wie Banken und Vermögensverwalter sind verpflichtet, ihre Kundinnen und Kunden anhand offizieller Dokumente zu identifizieren. Sie müssen die an den eingebrachten Vermögenswerten wirtschaftlich berechtigte Person identifizieren und überprüfen, die Herkunft der Vermögenswerte abklären, das finanzielle Umfeld der Kundin oder des Kunden kennen und die entsprechenden Informationen und Dokumente periodisch auf ihre Aktualität überprüfen und gegebenenfalls erneuern. Zudem verpflichtet die Geldwäschereiverordnung die Finanzdienstleister, sämtliche Transaktionen mittels eines elektronischen Systems zu überprüfen. Dies kann insbesondere aufgrund der Ausdehnung der Sorgfaltspflichten auf qualifizierte Steuerdelikte zu vertieften Abklärungen führen.
Die bestehenden Kundendaten müssen periodisch, auch ohne konkreten Anlass, auf ihre Aktualität überprüft und von den Kundinnen und Kunden bestätigt oder erneuert werden. Zudem sind wir verpflichtet, die Kundendaten risikoorientiert zu überprüfen und zu dokumentieren. Fällt uns oder der kontoführenden Depotbank eine Transaktion auf, die aufgrund der bisherigen Geschäftsbeziehung als ungewöhnlich eingestuft wird, müssen die Hintergründe dieser Transaktion abgeklärt werden.
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