Kann das Kindesvermögen jederzeit ausgezahlt werden?
Kontosaldierungen und Auszahlungen sind jederzeit zulässig, wenn das Geld auf ein Konto für gebundenes Kindsvermögen überwiesen wird, das auf den Namen des Kindes lautet.
Wichtig zu wissen ist, dass Gelder, die Kinder und Jugendliche erben oder geschenkt bekommen und die für sie zu Sparzwecken angelegt werden, nach Schweizer Gesetz gebundenes Kindesvermögen darstellen und von den Eltern nicht für eigene Zwecke angetastet werden dürfen.
Ohne Zustimmung der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde ist es den Eltern resp. Erziehungsberechtigten nicht erlaubt, sich Kindesvermögen für den laufenden Unterhalt, die Erziehung oder die Ausbildung auszahlen zu lassen.
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