HelpcenterKinderportfoliosKönnen auch andere Familienmitglieder wie die Grosseltern oder Göttis ein Kinderkonto eröffnen?
Können auch andere Familienmitglieder wie die Grosseltern oder Göttis ein Kinderkonto eröffnen?
Nein - die Kontoeröffnung muss durch einen Erziehungsberechtigten erfolgen. Sobald die Kontoeröffnung abgeschlossen ist und die Eltern eine erste Einzahlung getätigt haben, können auch Verwandte, Freunde und Bekannte des Kindes auf das Kinderkonto einzahlen. Auch in diesem Fall fliesst die Einzahlung direkt auf das Konto des Kindes resp. Jugendlichen und bildet gebundenes. d.h. rechtlich geschütztes Kindesvermögen.
Weitere Fragen in "Kinderportfolios"
Was sind True Wealth Kinder- und Jugendportfolios?Wer kann ein Kinderkonto bzw. ein Kinderportfolio bei True Wealth eröffnen?Bekommt mein Kind eine individuelle Anlagestrategie?Wie hoch ist die Mindesteinlagesumme für ein Kinderportfolio bei True Wealth?Welche Dokumente benötige ich für die Eröffnung eines Kinderkontos?Kann das Kindesvermögen jederzeit ausgezahlt werden?Was passiert mit dem Kinderportfolio, wenn mein Kind erwachsen wird?Wir haben die Mindesteinlage von CHF 1’000 für das Kinderportfolio noch nicht komplett zur Verfügung. Können wir trotzdem schon ein Konto eröffnen?Können neben den Eltern auch andere Familienmitglieder, Freunde oder Bekannte auf das Kinderkonto einzahlen?Wie muss das Kinderportfolio versteuert werden?Bekommt mein Kind ein eigenes Login für das Kinderportfolio?
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