HelpcenterKinderportfoliosKönnen neben den Eltern auch andere Familienmitglieder, Freunde oder Bekannte auf das Kinderkonto einzahlen?
Können neben den Eltern auch andere Familienmitglieder, Freunde oder Bekannte auf das Kinderkonto einzahlen?
Ja, das ist möglich. Bitte beachten Sie jedoch, dass die Ersteinzahlung (die auch Identifikationszwecken dient) durch den erziehungsberechtigten Elternteil, der das Konto im Namen des Kindes eröffnete, erfolgen muss.
Einzahlungen von anderen Familienmitgliedern, Freunden und Bekannten fliessen ebenfalls direkt auf das Konto des Kindes und bilden rechtlich geschütztes Kindesvermögen.
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Was sind True Wealth Kinder- und Jugendportfolios?Wer kann ein Kinderkonto bzw. ein Kinderportfolio bei True Wealth eröffnen?Können auch andere Familienmitglieder wie die Grosseltern oder Göttis ein Kinderkonto eröffnen?Bekommt mein Kind eine individuelle Anlagestrategie?Wie hoch ist die Mindesteinlagesumme für ein Kinderportfolio bei True Wealth?Welche Dokumente benötige ich für die Eröffnung eines Kinderkontos?Kann das Kindesvermögen jederzeit ausgezahlt werden?Was passiert mit dem Kinderportfolio, wenn mein Kind erwachsen wird?Wir haben die Mindesteinlage von CHF 1’000 für das Kinderportfolio noch nicht komplett zur Verfügung. Können wir trotzdem schon ein Konto eröffnen?Wie muss das Kinderportfolio versteuert werden?Bekommt mein Kind ein eigenes Login für das Kinderportfolio?
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